Der Hallenplan wird in diesen Tagen erstellt. Für die Einlagerung der Boote bittet der Vorstand um Beachtung folgender Maßregeln: Soll ein Schiff, das in der vergangenen Wintersaison noch nicht in der Halle oder auf dem Außengelände lag dort eingelagert werden, dann benötigt der Vorstand, im speziellen der Anlagewart eine entsprechende schriftliche Anmeldung. Sonst ist eine Planung nicht möglich. Vor dem Einlagern ist dem Anlagewart im übrigen ein Nachweis der Boots-Versicherung einzureichen.